XBook Lizenzbedingungen (EULA)

Stand: September 2026

Diese Lizenzbedingungen stellen die verbindliche deutsche Originalfassung dar.

§ 1 Lizenzgeber

Lizenzgeber und Anbieter der Software XBook ist:

AlexandroX
Georgios Alexandros Vassiliadis
Gereonstraße 59
52391 Vettweiß
Deutschland
E-Mail: x@alexandrox.com

§ 2 Geltungsbereich

Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software XBook durch den Lizenznehmer.

Sie gelten für sämtliche erworbenen Lizenzen der Software XBook, unabhängig davon, ob die Nutzung durch Unternehmer oder Verbraucher erfolgt.

Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 3 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software XBook einschließlich der im Kaufzeitpunkt verfügbaren Dokumentation und sonstiger Begleitmaterialien.

XBook wird als Standardsoftware bereitgestellt.

Nicht Vertragsgegenstand sind individuelle Anpassungen, Programmierungen, Beratungsleistungen oder Schulungen, sofern diese nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der erworbenen Version der Software.

Das Nutzungsrecht wird ausschließlich im Umfang dieser Lizenzbedingungen eingeräumt.

Die Einräumung weitergehender Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Domainlizenz

Jede erworbene Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf einer einzelnen produktiven Internet-Domain.

Für jede weitere produktiv genutzte Domain ist eine separate Lizenz erforderlich.

Die Nutzung in Entwicklungs-, Test- oder Staging-Umgebungen derselben lizenzierten Domain ist zulässig, sofern diese nicht öffentlich produktiv eingesetzt werden.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, technische Maßnahmen zur Aktivierung, Lizenzprüfung und Domainvalidierung einzusetzen.

§ 6 Urheberrechte und geistiges Eigentum

Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte, Designrechte und sonstigen Schutzrechte an XBook verbleiben ausschließlich beim Lizenzgeber.

Der Erwerb einer Lizenz begründet keine Eigentumsrechte an der Software.

Alle dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Lizenzgeber vorbehalten.

§ 7 Quellcode

Der Quellcode der Software gehört nicht zum Leistungsumfang dieser Lizenz.

Ein Anspruch auf Offenlegung, Herausgabe oder Bereitstellung des Quellcodes besteht nicht.

Dies gilt auch für zukünftige Versionen, Updates oder Erweiterungen der Software.

§ 8 Zulässige Nutzung

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung auf der lizenzierten Domain einzusetzen.

Sicherungskopien dürfen ausschließlich zu Archivierungs- und Datensicherungszwecken erstellt werden.

Gesetzlich zwingende Rechte des Lizenznehmers bleiben unberührt.

§ 9 Unzulässige Nutzung

Dem Lizenznehmer ist insbesondere untersagt:

  • die Nutzung derselben Lizenz auf mehreren produktiven Domains;
  • die Weitergabe, Vermietung oder Veräußerung des Lizenzschlüssels an Dritte;
  • die Unterlizenzierung der Software;
  • die Umgehung technischer Schutz- oder Lizenzierungsmechanismen;
  • die Entfernung oder Veränderung von Urheberrechts-, Marken- oder Lizenzhinweisen;
  • die Nutzung der Software in rechtswidriger Weise.

Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere nach § 69e UrhG, bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Updates

Mit dem Erwerb einer Lizenz erhält der Lizenznehmer für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Kaufdatum Zugriff auf veröffentlichte Updates der erworbenen Softwareversion.

Updates können Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates, Leistungsverbesserungen und Funktionsanpassungen enthalten.

Nach Ablauf dieses Zeitraums bleibt das Nutzungsrecht an der erworbenen Version zeitlich unbefristet bestehen.

Ein Anspruch auf zukünftige Updates, neue Hauptversionen, zusätzliche Funktionen oder Weiterentwicklungen besteht nach Ablauf des Updatezeitraums nicht.

§ 11 Support

Der Lizenznehmer erhält für die Dauer von zwölf (12) Monaten ab Kaufdatum Supportleistungen.

Der Support umfasst die Bearbeitung reproduzierbarer Fehler sowie allgemeine Unterstützung bei der Nutzung der Software.

Nicht Bestandteil des Supports sind insbesondere:

  • individuelle Programmierungen;
  • kundenspezifische Anpassungen;
  • Designänderungen;
  • Beratungsleistungen;
  • Datenmigrationen;
  • Schulungsleistungen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten oder feste Service-Level.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer hat auftretende Fehler unverzüglich zu melden und dem Lizenzgeber die zur Analyse erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Vor Änderungen an produktiven Systemen sind angemessene Datensicherungen durchzuführen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und Lizenzinformationen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 13 Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass zunächst Nacherfüllung zu leisten ist.

Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Software wesentliche Funktionen nicht entsprechend ihrer Produktbeschreibung erfüllt.

Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.

Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Lizenznehmer oder durch nicht unterstützte Systemumgebungen entstehen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.

§ 14 Schutzrechte Dritter

Nach Kenntnis des Lizenzgebers verletzt die Software keine Rechte Dritter.

Werden dennoch Ansprüche Dritter geltend gemacht, wird der Lizenzgeber nach eigener Wahl die erforderlichen Nutzungsrechte beschaffen oder die Software so anpassen, dass die behauptete Rechtsverletzung entfällt.

§ 15 Haftung

Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Lizenzgeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

§ 16 Datenverlust

Für Datenverluste haftet der Lizenzgeber nur insoweit, als der Lizenznehmer angemessene und regelmäßige Datensicherungen durchgeführt hat und die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 17 Beendigung und Entzug von Nutzungsrechten

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Lizenzbedingungen ist der Lizenzgeber berechtigt, die Lizenz aus wichtigem Grund zu kündigen.

In diesem Fall endet das Nutzungsrecht mit Zugang der Kündigung.

Der Lizenznehmer hat die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und vorhandene Installationen zu entfernen, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

§ 18 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Lizenzgebers.

§ 19 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 20 Gerichtsstand

Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 22 Maßgebliche Sprache

Diese Lizenzbedingungen können zu Informationszwecken in weitere Sprachen übersetzt und bereitgestellt werden.

Die verbindliche und rechtlich maßgebliche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist ausschließlich die deutsche Sprachversion.

Bei Widersprüchen, Auslegungsunterschieden, Übersetzungsfehlern oder sonstigen Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat die deutsche Fassung Vorrang.

Sämtliche rechtlichen Bewertungen, Vertragsauslegungen und Streitigkeiten sind auf Grundlage der deutschen Sprachfassung vorzunehmen.

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